ALEBA: GRUNDSATZVEREINBARUNG ZUR ERNEUERUNG DER TARIFVERTRÄGE FÜR BANKEN UND VERSICHERUNGEN FÜR DIE JAHRE 2021-2023!
Die aktuellen Tarifverträge für den Banken- und Versicherungssektor wurden 2018 ausgehandelt und gelten für die Jahre 2018, 2019 und 2020.
In einer komplizierten Situation im Zusammenhang mit der Gesundheitskrise und ohne klare Perspektive auf die wirtschaftliche oder soziale Entwicklung auf sektoraler Ebene haben sich die Arbeitgeberverbände ABBL und ACA auf Initiative der ALEBA grundsätzlich und vorbehaltlich der Ratifizierung durch ihre Mitglieder bereit erklärt, diese Tarifverträge für die Jahre 2021, 2022 und 2023 zu verlängern. Ziel dieser Vereinbarungen ist es, ab sofort und für die nächsten drei Jahre alle Beschäftigten im Finanzsektor zu sichern und zu stabilisieren, wobei der Schwerpunkt weiterhin auf Beschäftigungsfähigkeit, Ausbildung und Qualifikationsentwicklung liegt, indem die folgenden wichtigsten und wesentlichen Bedingungen garantiert werden :
Tarifvertrag für Banken :
-Anwendung der 2020-Skala für 2021, 2022 und 2023 für die monatliche Grundvergütung pro Gruppe
– Zahlung im Jahr 2021 des Vermutlichen Kompetenzerwerbs für Angestellte während der ersten 8 Jahre ihrer Karriere von 1%/Jahr bis zur Schwelle pro Gruppe
– für 2022 und 2023 sind Entlohnung für den Erwerb und die Umsetzung von Fähigkeiten (1% der Gehaltsmasse) zu verteilen
– Aufrechterhaltung der Ausbildungszuschläge von 1 %, 1,5 % bzw. 1,5 % für 2021, 2022 und 2023
– Gewährung des 26. Urlaubstages für Arbeitnehmer ab 50 Jahren
Tarifvertrag für Versicherungen :
– Anwendung der 2020-Skala für 2021, 2022 und 2023 für die monatliche Grundvergütung pro Gruppe
– Aufrechterhaltung der dreijährigen Garantie ( garantie triennale )
– Beibehaltung der jährlichen Konjunkturprämie für 2021, 2022 und 2023 auf der Grundlage der Beträge für 2020
– jährlicher Sonderbonus von 300 euro
– Gewährung des 26. Urlaubstages für Arbeitnehmer ab 50 Jahren
Alle anderen Bestimmungen des GAV 2018-2020 werden ebenfalls beibehalten, insbesondere in Bezug auf Kündigungsfrist, Vergütungssystem und -grundsätze, 13. Monat, Überstundenvergütung, Jahresurlaub und Ruhetage, Sonderurlaub und auch Zugang zur Weiterbildung.
Diese grundsätzlichen Vereinbarungen mit ABBL und ACA unterliegen weiterhin der Zustimmung der Entscheidungsgremien der ALEBA.
Presse-Kontakte :
Laurent MERTZ, Generalsekretär (laurent.mertz@kbl-bank.com / (+352) 621 232 295)
Sandra CARVALHO, Leiterin der Abteilung Kommunikation & Strategie (sandra.carvalho@aleba.lu / (+352) 671 223 228)